Wenn man in Berlin unterwegs ist, ist das sicherlich von Vorteil eine höheres Standgeräusch eingetragen zu haben da man hier vom Standgeräusch bei einer Messung ausgeht.
Hi Bernd,
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das ist nicht nur in Berlin so. Das Standgeräusch ist im Grunde genommen
nicht relevant für das Motorrad und unterliegt keinem gesetzlichen Grenzwert. Der Graukittel darf eintragen, was er für richtig hält. Was schlussendlich zählt, ist
immer das Fahrgeräusch, welches, je nach Erstzulassungsdatum des Motorrades, gesetzlich festgelegt ist und durch den TÜV auch nicht noch oben geändert werden kann (wohl aber nach unten!!!). Das Standgeräusch ist, soweit mir bekannt, nur deshalb in den Papieren, damit die Polizeibeamten bei einer Kontrolle einen Anhaltspunkt haben. Die aufwändige Fahrgeräuschmessung können sie ja nicht durchführen. Stimmt das Standgeräusch nicht (bzw. ist es zu laut), dann sind die Beamten auf der sicheren Seite, wenn sie das Mopped einer Begutachtung unterziehen lassen, bei welcher dann das Fahrgeräusch ermittelt wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein korrektes Standgeräusch die Beamten bei begründetem Verdacht nicht dazu berechtigt, das Möppi trotzdem einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen, da es eben oftmals auch so ist, dass die Anlage im Stand leise vor sich hin säuselt, aber bei Aufreißen des Gashahns einen Mörderkrawall macht.
Oder kurz zusammengefasst: Ein korrektes Standgeräusch schützt Dich nicht, wenn das Fahrgeräusch über dem Grenzwert liegt

Bei Deiner 94er dürften das max. 82dB sein.
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Zum Gutachten:
Ick hab' leider nüscht.
Cheers!
Jens